Viele Regelungen zum Datenschutz finden sich in der EU Datenschutz-Grundverordnung. Genau wie im Qualitätsmanagement haben Sie auch hier eine Vielzahl an mitgeltenden Gesetzen zu beachten.
Wir unterstützen Sie dabei, die Forderungen des Datenschutzes so umzusetzen, dass
- Sie gleichzeitig die gesetzlichen Forderungen z.B. des SGB V und der Musterberufsordnung für Ärzte erfüllt haben
- Sie die bestehenden Strukturen Ihrer Einrichtung in das Datenschutzsystem integrieren können
- das eingeführte Datenschutzsystem auch für Sie eine Sicherheit darstellt und Sie somit davon profitieren.
Auf Wunsch stellen wir für Sie gern einen externen Datenschutzbeauftragten.