Die Forderung zur Einführung von Qualitätsmanagementsystemen in Einrichtungen des Gesundheitswesens finden sich an vielen Stellen, so z. B. in

  • der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren“,
  • der „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“
  • weiteren Zertifizierungs- und Akkreditierungsnormen wie beispielsweise der DIN·EN ISO 9001 oder der DIN­·EN ISO 15189 und der DIN·EN ISO 17025.

 

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen so umzusetzen, dass Sie

  • gleichzeitig die Forderungen aller mit geltenden Gesetze wie z.B. Arbeitssicherheitsgesetz, Infektionsschutzgesetz, Bundesdatenschutzgesetz usw. erfüllt haben
  • die bestehenden Strukturen ihrer Einrichtung in das QM-System integrieren können
  • vom eingeführten System auch aus Sicht Ihrer eigenen Sicherheit profitieren.